Das Testament zugunsten verschuldeter Erben
Oft sind es die Kinder, welche sich zu Lebzeiten ihrer Eltern in einer ausweglose finanzielle Misere befinden. Für den Erbfall droht dann ein der Verlust des Erbes an die Gläubiger der überschuldeten Erben. Mit der gesetzlichen Erbfolge ist der Verlust nicht zu verhindern.
Die Gläubiger des Erben werden, durch entsprechende Vermögensverzeichnisse im Rahmen der Vermögensauskunft in Kenntnis gesetzt, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in den Nachlass veranlassen. Folge hiervon ist, dass die Gläubiger Zugriff auf die Nachlasswerte erhalten.
Um dies zu verhindern, sollte man mit den geeigneten testamentarischen Verfügungen entgegenwirken. Eine Enterbung löst das Problem nicht zwingend, da ein anerkannter bzw. gerichtlich geltend gemachter Pflichtteilsanspruch der Pfändung durch die Gläubiger unterliegt. Vom Pflichteilsanspruch hätten Kinder also nichts.
Es gibt mehrere Lösungsansätze, u.a. die Beschränkung des Pflichtteils in guter Absicht, die Anordnung einer Nacherbschaft, die Aussetzung von Vermächtnissen oder die Anordnung einer dauerhaften Testamentsvollstreckung. Welche man letzlich wählt ist Frage des jeweilige Konstellation, mithin individuell zu bestimmen.