Die Testamente für Patchworkfamilien


Unter dem Begriff Patchworkfamilie versteht man Familien, bei der mindestens ein Elternteil ein  Kind aus einer früheren Beziehung in die neue Familie miteingebracht hat. Testamentarische Regelungen sind hier empfehlenswert, aufgrund der verschiedensten Interessen und der komplexen erbrechtliche Lage jedoch oft nicht einfach umzusetzten. Dies deshalb, weil auch die Ex-Partner als leibliche Mutter oder Vater der Kinder Erbrechte geltend machen können.

 

Sind Sie als Patchwork-Partner verheiratet, können Sie ihre Erbfolge mittels gemeinsamen Testaments, Einzeltestaments oder Erbvertrag regeln. Leben Sie ohne Trauschein zusammen, dann scheidet für Sie ein gemeinschaftliches Testament aus. Ob Sie als verheiratete Partner jeweils ein Einzeltestament oder ein gemeinschaftliches Ehegattentestament errichten wollen, wird davon abhängig sein, inwieweit Sie sich mit ihren erbrechtlichen Verfügungen in dem Testament aneinander binden wollen.

 

Bei Patchwork-Familien geht es regelmäßig darum, den jeweiligen Partner für den Fall des eigenen Ablebens abzusichern und natürlich sollen auch die Kinder – in welcher Form auch immer – im Testament bedacht werden. Bei Regelungen zugunsten der Kinder ist die Entscheidung zu treffen, ob jeder Partner nur seine eigenen leiblichen Kinder im Testament bedenken will oder ob alle vorhandenen Kinder, also auch die Kinder des Patchwork-Partners, an der Erbfolge teilnehmen sollen.

 

Im Rahmen der Testamentgestaltung sind u.a. die Regelungen zum Pflichtteilsrecht, erbschaftssteuerrechtliche Bestimmungen, der Fall der Wiederverheiratung sowie die Vermögensverwaltungsbefugnis des Ex-Partners hinsichtlich des ererbten Kindesvermögens zu berücksichtigen. Abhängig von der Interessen- und Vermögenslage der Partner sind die testamentarisch zu treffenden Regelungen häufig umfangreich und komplex, mithin keine einfache Sache.