Das Testament zugunsten behinderter Erben


Das Behindertentestament ist ein Testament, bei dem mindestens ein Erbe eine Behinderung hat. Ziel eines Behindertentestamentes ist es, den Verlust des Erbes an die Träger von Sozialleistungen und Eingliederungshilfe zu vermeiden. Anders ausgedrückt, Menschen mit Behinderung können durch das Behindertentestament vom Erbe profitieren.

 

Wenn ein Mensch mit Behinderung Hilfe bei der Pflege braucht oder in einem Heim wohnt, fallen hohe Kosten an. Diese Kosten werden oft von Sozialleistungen oder der Eingliederungshilfe bezahlt. Wenn ein Mensch mit Behinderung aber eigenes Vermögen hat, muss er erst das eigene Vermögen für die Bezahlung der Kosten nutzen.

 

Erbt ein Mensch mit Behinderung ein hohes Vermögen, muss er dieses Vermögen anstelle von Sozialleistungen und Eingliederungshilfe einsetzen. Denn wer eigenes Einkommen oder Vermögen besitzt, muss die Kosten für die Pflege, Betreuung und Unterkunft selbst tragen. Der Erbe oder die Erbin mit Behinderung hätte keinen Vorteil durch das Erbe.

 

Alle Menschen mit Behinderung, die Sozialleistungen oder Eingliederungshilfe bekommen, müssen mit Nachteilen rechnen. Denn alle Erben mit Behinderung müssen für Pflege, Heimkosten oder Teilhabe-Leistungen zuerst das eigene Vermögen einsetzen. Wenn das Vermögen hoch ist, bekommen sie keine Sozialleistungen oder Eingliederungshilfe mehr. So können Kinder oder andere Angehörige mit Behinderung das Erbe verlieren.

 

Die Enterbung des behinderten Menschen ist in der Regel keine Lösung. Wenn den Erben ein Pflichtteilsanspruch zusteht, müsste dieser dann für den Lebensunterhalt eingesetzt werden. Das Anrecht auf Sozialleistungen und Eingliederungshilfe würde wegfallen.

 

Ein Behindertentestament errichten deshalb meistens Eltern, die ihrem Kind mit Behinderung etwas vererben möchten. Das Testament bedeutet für das Kind oder einen Angehörigen mit Behinderung einen Vorteil beim Erbe.