Umzug Ausland


Seit dem 17. August 2015 gibt es eine neue EU-Erbrechtsverordnung. Seitdem gilt für Deutsche, die im Ausland (auch Nicht EU Länder) wohnen, nicht mehr das deutsche Erbrecht, sondern sie werden nach dem Recht des jeweiligen Landes beerbt, in welchem sie sich zuletzt gewöhnlich aufgehalten haben. Es ist nicht mehr von Belang, welche Staatsangehörigkeit eine Person hat. Ein Deutscher, der seinen Lebensabend beispielsweise an der Costa Blanca verbringt, wird nunmehr nach spanischem Recht beerbt, und ein Deutscher, der sich für ein Leben an der Côte d’Azur entschieden hat, für den gilt folglich das französische Erbrecht. Einzige Ausnahme in der neuen EU-Erbrechtsverordnung bilden Dänemark, das Vereinigte Königreich und Irland.

Sollten Sie deshalb einen Umzug ins Ausland (auch Nicht EU Länder) planen, teilen Sie uns dies bitte mit! Mit Hilfe einer Rechtswahl kann sicher gestellt werden, dass nach Ihrem Tod das Erbrecht des Landes angewendet wird, dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen.