Testamente im Ausland


Wenn Sie in der Vergangenheit bereits ein Testament oder mehrere Testamente im Ausland errichtet haben, egal ob notariell oder selbst geschrieben, so tragen Sie dies bitte hier ein. Sollten Sie unsicher sein, ob es sich bei einem Schriftstück um ein Testament handelt, geben Sie dies in jedem Fall auch an. Wir fordern dann die Testamente von Ihnen an, um zu prüfen, ob das neu zu errichtende Testament wirksam errichtet werden kann.