Schlusserben


Als Schlusserbe wird eine Person bezeichnet, die in einem gemeinschaftlichen Testament auf den Tod des letztversterbenden Ehegatten (oder registriertem Partner), der Vollerbe (und nicht nur Vorerbe) wird, zur Erbschaft berufen ist.

Ehegatten benennen ihre Kinder im Berliner Testament üblicherweise als Schlusserben, denn der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner erhält als Alleinerbe, bzw. Vollerbe zunächst das gesamte Vermögen des Verstorbenen. Erst nach seinem Tod sind die Kinder begünstigt. Es kann aber auch jede andere Person als Schlusserbe eingesetzt werden; in der Regel entscheiden sich Eheleute aber für die eigenen Abkömmlinge.