Pflichtteilsstrafklausel
Von einer Pflichtteillstrafklausel wird gesprochen, wenn der Erblasser im Testament oder Erbvertrag anordnet, dass für den Fall, dass ein Pflichtteilsberechtigter den Pflichtteil geltend macht, bestimmte - für den Pflichtteilsberechtigte negative - Rechtsfolgen eintreten.
Mit einer Pflichtteilsstrafklausel können Ehepaare verhindern, dass deren Erben ihren Pflichtteil nach dem Tod des 1. Ehepartners einfordern und der 2. Ehepartner dadurch in finanzielle Schwierigkeiten gerät. Fordert der Erbe seinen Pflichtteil ein, wird er durch die Pflichtteilsstrafklausel enterbt.