Erben
Als Erbe bezeichnet man denjenigen, welcher im Erbfall das Vermögen des Erblassers (den Nachlass) als Ganzes entweder alleine oder zusammen mit anderen erhält. Da der Erbe in alle Rechte und Pflichten des Erblassers eintritt, wird er auch als Gesamtrechtsnachfolger des Erblassers bezeichnet.
Der Erwerb des Nachlasses erfolgt unmittelbar mit dem Erbfall und ohne, dass es der Annahme der Erbschaft bedarf. Erbe wird eine Person durch Erbeinsetzung in einem Testament oder im Wege der gesetzlichen Erbfolge. Sind mehrere Erben berufen, entsteht eine Erbengemeinschaft. Ausgangspunkt jeder Testamentgestaltung ist die Frage, wer Erbe sein soll.