Auflagen
Der Erblasser hat die Möglichkeit, mittels einer sogenannten Auflage in seinem Testament dafür zu sorgen, dass einen Erben oder einen Vermächtnisnehmer nach dem
Erbfall die Pflicht trifft, eine bestimmte Handlung vorzunehmen oder zu unterlassen.
Ich mache es meiner Erbin zur Auflage, dass sie sich um meine Beerdigung auf dem Stadtfriedhof ... kümmert. Eine weitere Auflage für meine Erbin ist, dass sie für die Dauer von 20 Jahren für eine angemessene Pflege meiner Grabstätte Sorge trägt.
Will der Erblasser sicher gehen, dass seine Auflage auch umgesetzt wird, sollte er die Auflage mit der Anordnung einer Testamentsvollstreckung kombinieren.
Sofern Sie beabsichtigen, den Erben oder Vermächtnisnehmern Auflagen zu erteilen, lassen Sie uns dies bitte wissen!