Widerruf Testament


Wurde ein Testament errichtet, so gibt es mehrere Möglichkeiten, es später zu widerrufen. Der Erblasser kann

  • ein Widerrufstestament erstellen,
  • ein späteres widersprechendes Testament erstellen,
  • das erste Testament verändern bzw. vernichten
  • oder im Falle eines notariellen Testaments die Rückgabe verlangen.

Mit dem Widerruf wird das Testament unwirksam. Einen Sonderfall bildet das gemeinschaftliche Testament.

Sofern frühere Testamente abgeändert, widerrufen bzw. aufgehoben werden sollen, teilen Sie uns dies bitte mit!