Vorhandene Testamente oder Erbverträge
Wenn Sie in der Vergangenheit bereits ein Testament oder mehrere Testamente errichtet haben, egal ob notariell oder selbst geschrieben, so tragen Sie dies bitte hier ein. Sollten Sie unsicher sein, ob es sich bei einem Schriftstück um ein Testament handelt, geben Sie dies in jedem Fall auch an. Wir fordern dann die Testamente von Ihnen an, um zu prüfen, ob das neu zu errichtende Testament wirksam errichtet werden kann.
Gleiches gilt für Erbverträge. Sollten Sie in der Vergangenheit einen notariellen Erbvertrag geschlossen haben, dann tragen Sie dies ebenfalls hier ein. Wir fordern dann den Erbvertrag oder die Erbverträge an, um zu prüfen, ob das neue Testament wirksam errichtet werden kann.