Vorempfang


Als Vorempfang bezeichnet man Zuwendungen, die ein Erbe zu Lebzeiten des Erblassers von diesem erhalten hat.

Die beiden Kinder A und B beerben ihren Vater zu gleichen Teilen. Sohn A hat 5 Jahre vor dem Tod des Vaters eine Geldschenkung (Zuwendung) in Höhe von 50.000 € erhalten.

Die Anrechnung des Vorempfangs


Will der Erblasser bei der Auseinandersetzung unter Miterben die Anrechnung von Vorempfängen auf den Erbteil über die dazu bestehenden gesetzlichen Regeln hinaus erreichen, muss er dies durch letztwillige Verfügung (Testament) anordnen.

 Es kann bestimmt werden, dass sich Sohn A das Geldgeschenk in Höhe von 50.000 € auf seinen Erbteil zum Teil oder vollständig  anrechnen zu lassen hat.


Sofern Vorempfänge stattgefunden haben, welche später angerechnet werden sollen, teilen Sie uns das bitte mit!