Gesamtwert des Nachlasses
Für die Angabe des Wertes des Nachlasses berücksichtigen Sie bitte folgende Vermögenspositionen (sofern vorhanden):
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Wohnhaus, Mietshaus, Unbebaute Grundstücke, Eigentumswohnungen;
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Erbbaurechte;
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Beweglicher Besitz;
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Autos;
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Möbel;
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Antiquitäten;
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Schmuck;
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Bilder, Sammlungen, Kunstgegenstände;
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Literatur;
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Wertgegenstände;
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Bank-,Giro-, Sparguthaben;
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Wertpapiervermögen;
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Bausparverträge, Versicherungen (Lebensversicherungen, Sterbegeldversicherungen etc.)
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Betriebliche Sterbegelder durch Arbeitgeber;
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Sterbegelder der Versorgungswerke bei Freiberuflern;
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Rentenzahlungen der gesetzlichen Rentenversicherung;
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Beteiligungen an Gesellschaften;
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Einzelunternehmungen;
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ggf. weitere Vermögenswerte;
Die Angabe des Nachlasswertes ist im Rahmen der Testamentgestaltung für die Steuerung der erbschaftssteuerlichen Belastung sowie der Steuerung von
Pflichtteilsansprüchen wichtig. Nur vollständige, den Tatsachen entsprechende Wertangaben von Ihnen gestatten uns die optimale Übertragung des Nachlasses auf die Erben im
Rahmen der Testamentgestaltung.