Lebensversicherungen


Ob eine Lebensversicherung in den Nachlass fällt, hängt von einer Bezugsberechtigung ab. Wenn Sie in Ihrem Lebensversicherungsvertrag einen so genannten Bezugsberechtigten benannt haben, an den die Versicherungssumme nach Ihrem Tod ausbezahlt werden soll, dann erhält dieser Bezugsberechtigte den Versicherungsbetrag bei Ihrem Ableben allein. Der Versicherungsbetrag fällt in diesem Fall nicht in den Nachlass. Anders ist es nur, wenn Sie im Versicherungsvertrag keinen Bezugsberechtigten benannt haben. In diesem Fall fällt der Anspruch auf die Versicherungsleistung in den Nachlass. Bitte geben Sie hier vorhandene Lebensversicherungen und - sofern eine Bezugsberechtigung besteht - auch die Bezugsberechtigung an.